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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine Notwendigkeit und als Schutz beider Vertragspartner gedacht. Sie sollen Missverständnisse vermeiden.

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Isabell Maurer, im folgenden Auftragnehmerin genannt, an die Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt. Sie gelten insbesondere für sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Ausrichtung und Durchführung einer Zeremonie (Freie Trauung, Trauerfeier und/oder Kinderwillkommensfest)

 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

(1) Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin sind bis zum Abschluss des (mündlichen) Vertrages freibleibend. Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber nach einer ersten Kontaktaufnahme oder während des ersten Kennenlerngesprächs ein Angebot in Textform zukommen lassen. Entschließt sich der Auftraggeber nach dem persönlichen Kennenlernen, das Angebot anzunehmen, so hat er dies der Auftragnehmerin in Textform (z.B. per Mail) mitzuteilen. Der Auftraggeber erhält dann eine erste Abschlagsrechnung über 50 % des im Angebot genannten Betrages. Alternativ kann der Auftraggeber zur Annahme des Angebots einen Betrag in Höhe von 50 % des im Angebot genannten Preises bezahlen. Mit Zahlungseingang auf dem Konto der Auftragnehmerin kommt dann der Vertrag zustande.

(3) An das Angebot hält die Auftragnehmerin sich 7 Tage ab Datum des Angebots gebunden.

(4) Der Leistungsumfang entspricht dem angenommenen Angebot. Änderungen, Erweiterungen oder Einschränkungen des Auftrags können im gegenseitigen Einvernehmen in Textform erfolgen. Um den Leistungsumfang konkretisieren zu können, findet nach Vertragsschluss ein weiteres Vorgespräch in den Räumlichkeiten der Auftragnehmerin statt, soweit nicht ein anderer Ort vereinbart ist. Nach diesem Gespräch schickt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber den individualisierten Ablaufplan.

(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen bezüglich einzelner vertraglichen Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung der Zeremonie erforderlich werden. Das Recht erstreckt sich nur auf solche Änderungen und Abweichungen, durch welche das Gesamtbild der Zeremonie nicht beeinträchtigt wird. Für die Durchführung der Zeremonie gilt insoweit die künstlerische Freiheit, d. h. die Art der Durchführung oder Bestandteile der Rede können nicht Grund für eine nachträgliche Mängelrüge sein. Abweichungen vom schriftlichen Redemanuskript sind möglich.

§ 3 Pflichten und Rechte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den von der Auftragnehmerin übersandten Ablaufplan zu kopieren, abzudrucken und im Zusammenhang mit der Zeremonie zu verwenden.

(2) Der Auftraggeber genehmigt der Auftragnehmerin die Verwendung des Ablaufplans sowie der von ihr erstellten Texte als Anschauungsmaterial und zu Werbezwecken unter Einhaltung des Datenschutzes des Auftraggebers. Weiter erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin zu Zwecken der Eigenwerbung Fotografien von den Feierlichkeiten auf Ihrer Homepage und in sozialen Medien veröffentlichen darf. Die Auftragnehmerin wird ohne vorherige Zustimmung die Gesichter vom Brautpaar oder deren Gästen verbergen.

(3) Mitschnitte der Zeremonie auf Tonträgern oder Videoaufnahmen dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung, Veröffentlichung im Internet oder in anderen Medien ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin untersagt. Bei einer Verletzung macht sich der Auftraggeber schadensersatzpflichtig.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Der Auftraggeber nimmt das von der Auftragnehmerin übersandte Angebot (in der Regel nach dem Kennenlerngespräch) durch Zahlung eines ersten Abschlags in Höhe von 50 % des im Angebot genannten Preises an. Im Übrigen sind Rechnungen der Auftragnehmerin sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Auftragnehmerin ist unabhängig von der Anzahlung zur Forderung weiterer Abschlagszahlungen berechtigt. Die im Angebot und in den Rechnungen genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(2) Im Rahmen des Auftrags erforderliche Reisen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dabei werden als Fahrtkosten mit dem Pkw 0,40 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Sonstige Fahrten (Flüge, Bahnfahrten, Fähre, etc.) werden nach den tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet. Veranstaltungsbedingt anfallende Gebühren oder Kosten (beispielsweise GEMA) sind vom Auftraggeber unmittelbar zu entrichten.

§ 5 Rücktritt/Kündigung

(1) Sofern die Durchführung der geplanten Zeremonie aus Gründen der höheren Gewalt, somit einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber der anderen Partei zu erfolgen.

(2) Die Kündigung des vorliegenden Vertrages ist für die Parteien lediglich aus außerordentlichen Gründen rechtlich zulässig. Als außerordentliche Gründe gelten z.B. (nicht abschließend) die Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung, ein erheblicher Verstoß gegen vertragliche Pflichten durch die andere Partei, sodass die weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar wird, oder die Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Vertragspartei. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen.

(3) Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

(4) Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch die die Auftragnehmerin verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts entstandenen Aufwendungen, sowie im Zusammenhang mit dem (mündlichen) Vertrag folgende Aufwendungen zu ersetzen. Darüber hinaus gilt im Falle der nicht durch die Auftragnehmerin verschuldeten Kündigung/Rücktritt § 6 Abs. 2 entsprechend.

§ 6 Stornierung

(1) Unabhängig von der Möglichkeit zum Rücktritt oder Kündigung des Vertrages gewährt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber das Recht, den geschlossenen Vertrag zu stornieren.

(2) Storniert der Auftraggeber den geschlossenen Vertrag fallen Stornierungskosten wie folgt an:

– Nach Abschluss des Vertrages und bis 8 Monate vor dem vereinbarten (Trauungs-) Termin: 1.

Abschlagszahlung (in der Regel 50 % des im Angebot benannten Betrages)

– bis vier Monate vor dem vereinbarten (Trauungs-) Termin: 80 % des vereinbarten Preises

– weniger als vier Monate vor dem vereinbarten (Trauungs-) Termin: 100 % des vereinbarten

Preises. Die Stornierungskosten verstehen sich abzüglich eventuell ersparter Fahrtkosten und Aufwendungen. Bei den Stornierungskosten wurde berücksichtigt, dass in den angegebenen Zeiträumen ein entsprechender Arbeitsaufwand bereits angefallen ist und insbesondere ab einem gewissen Zeitpunkt der Termin für die Zeremonie durch die Auftragnehmerin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Auftraggeber bleibt es jedoch unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in Abs. 2 genannte Pauschale ist.

(3) Ist die Auftragnehmerin infolge von Krankheit, Unfall oder anderen wichtigen Gründen (wie z.B. Todesfall in der Familie, etc.) nicht dazu in der Lage, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, wird sie versuchen, geeigneten Ersatz zu stellen. Nimmt der Auftraggeber den Ersatz an, ist er zur Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet. Andernfalls wird bereits gezahltes Honorar zurückerstattet. Angefangene Leistungen der Auftragnehmerin bleiben dann für den Auftraggeber kostenfrei.

§ 7 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Die Auftragnehmerin haftet gegenüber dem Auftraggeber wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Die Auftragnehmerin haftet nicht für nicht verschuldete Verspätungen wegen höherer Gewalt, wie beispielsweise eine Autopanne, ein Autounfall, Verkehrsstau oder widrige Witterungsverhältnisse (stark Regen, Schnee oder Ähnliches).

(3) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind von diesem auf seine Kosten unverzüglich direkt gegenüber dem Dritten geltend zu machen.

(4) Die Auftragnehmerin haftet auch nicht für Schäden, die aus Vorgängen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und entgegen der Empfehlung der Auftragnehmerin, stattfinden, resultieren.

§ 8 Verjährung

Mögliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, mit Ausnahme solcher, die aus der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit entstehen, verjähren binnen eines Jahrs nach Entstehung.

§ 9 Mängel

Mängel und Beanstandungen sind der Auftragnehmerin unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können diese deshalb während der Zeremonie nicht behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.

§ 10 Durchführungsvoraussetzungen

(1) Der Auftraggeber muss gewährleisten, dass die Auftragnehmerin während der Zeremonie vor Regen, frontal von vorne kommender Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt ist. Anderenfalls kann die Auftragnehmerin die Durchführung der Zeremonie verweigern bzw. nicht für eine ordnungsgemäße Zeremonie garantieren.

(2) Bei eventuell gebuchter Technik ist ein ausreichend abgesicherter Stromanschluss im Bereich der Stellfläche der Technik notwendig. Die Stellfläche muss für die jeweilige Technik ausreichend dimensioniert sein. Die Technik (auch von vermittelten Künstlern mitgebrachte Technik) muss in jedem Fall absolut wasserdicht überdacht und geschützt vor Spritzwasser, seitlich einfallende Regen, aufwirbelndem Staub, direkter Sonneneinstrahlung und anderer für die Technik schädlicher Einflüsse stehen.

(3) Bei schwierigen Anlieferbedingungen (z.B. keine Fahrstuhl, starke Steigung oder Gefälle, stark unebene Bodenstruktur, keine Parkmöglichkeit direkt am Ort der Zeremonie, etc.) hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass Hilfe für die Auftragnehmerin beim Anliefern der Technik und anderen erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht. Andernfalls behält sich die Auftragnehmerin vor, die Zeremonie ohne die Technik durchzuführen.

§ 11 Miete

(1) Für den Fall, dass bei der Ausrichtung der Zeremonie Mietgegenstände der Auftragnehmerin in Anspruch genommen werden, so sind diese mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Entstandene Schäden, die in das Verschulden des Auftraggebers oder in dessen Lager stehende Personen (z.B. Gäste) fallen, sind der Auftragnehmerin in vollem Umfange zu ersetzen.

(2) Für die Buchung einer Tonanlage zur Übertragung der Rede im Rahmen der gebuchten Zeremonie über die Auftragnehmerin wird eine Mietgebühr i.H.v. 50 € zuzüglich Umsatzsteuer fällig.

§ 12 Datenschutz

Alle vom Auftraggeber an die Auftragnehmerin überlassenen Daten werden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung vertraulich behandelt und gegenüber Dritten nur zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages offengelegt und weitergeleitet.

§ 13 Urheberrecht

(1) Die Internetseite www.isabellmaurer und andere auf ihr erscheinenden Inhalte wie Textbeiträge, Grafiken, Logos etc. sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, elektronischen oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt.

(2) Die Auftragnehmerin ist Urheberin aller von ihr geschriebenen Manuskripte, Gedichte und Geschichten. Sollte der Auftraggeber diese Werk oder Teile davon für andere Zwecke weiter verwenden, so ist die Auftragnehmerin als Urheberin anzugeben. Dies gilt zeitlich unbegrenzt auf unbestimmte Zeit und insbesondere über das Vertragsverhältnis hinaus.

(3) Der Auftraggeber kann der Auftragnehmerin das Nutzungsrecht für gewerbliche Zwecke
einräumen. Der inhaltliche und zeitliche Umfang dieses Nutzungsrechts ist in einer Zusatzvereinbarung zu treffen.

§ 14 Widerrufsbelehrung

Nur soweit der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde oder als Fernabsatzvertrag gilt, steht dem Auftraggeber, wenn er Verbraucher ist, ein Widerrufsrecht wie folgt zu: 
Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Auftraggeberin (Isabell Maurer, Buchenweg 6 in 79365 Rheinhausen, Tel.: 0157-82117536, hallo@isabellmaurer.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstattet die Auftragnehmerin alle Zahlungen, die sie bis dahin erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

 

§ 15 Schriftform/salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für dieses Schriftformerfordernis.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.

§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Sitz der Auftragnehmerin ist Buchenweg 6, 79365 Rheinhausen

(2) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, mithin Rheinhausen/Freiburg

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